Sirenen

Über die öffentlichen Sirenen können auf Luxemburger Staatsgebiet folgende Signale an die Bevölkerung gesendet werden:

1) Feueralarm
Der Feueralarm dient nur zur internen Alarmierung der Feuerwehrleute im Fall wo der stille Alarm nicht funktionsbereit wäre.
Dieser Alarm besteht aus einem kontinuierlichen Ton von drei Minuten. Es gibt weder Voralarm noch Entwarnung.

 


3 Min.

 

2) Nuklearalarm
a) Voralarm

Bei möglicher radioaktiver Kontaminierung geben die Sirenen Voralarm. Der Voralarm besteht aus einem modulierten Ton von einer Minute.

1 Min.

 

b) Nuklearalarm
Bei bevorstehender radioaktiver Kontaminierung geben die Sirenen Nuklearalarm. Der Nuklearalarm besteht aus einem modulierten Ton von einer Minute welcher 2 Mal während 12 Sekunden unterbrochen wird.

1 Min

 

c) Entwarnung
Die Entwarnung kann über die Sirenen durch einen Dauerton von 1 Minute (nicht zu verwechseln mit dem 3-Minütigen Feueralarm) oder durch die nationalen Rundfunksender gegeben werden.

1 Min.